Brandschutz
Brandschutztechnische Beratung
Beratung von Bauherren, Architekten und Fachplanern in brandschutztechnischen Belangen für alle Gebäudeklassen.
Brandschutznachweis
Erstellung von Brandschutznachweisen für den vorbeugenden, baulichen und abwehrenden Brandschutz für Neubauten, Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 – 3.Der Nachweis wird im Einklang mit der Bayerischen Bauordnung und deren eingeführten technischen Bestimmungen nach der Bauvorlagenverordnung (§ 11 (1) BauVorlV) durchgeführt. Der Nachweis wird in Textform dargestellt, um es für alle Beteiligten zu verdeutlichen.
Brandschutzkonzepte
Erstellung von Brandschutzkonzepten für den vorbeugenden baulichen und abwehrenden Brandschutz für Neubauten, Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 4 und 5, sowie für Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen nach den gesetzlichen Vorgaben, eingeführten technischen Bestimmungen und Sonderbauvorschriften. Zusätzlich zum Brandschutznachweis werden weitere Angaben nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV § 11 (2)) zum objektbezogenen Gebäude betrachtet. Die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes werden außerdem noch zeichnerisch dargestellt, so dass für alle am Bau Beteiligten das Konzept verdeutlicht wird. Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept beinhaltet alle wesentlichen Themen, im Einklang mit den geltenden öffentlich – rechtlichen Vorschriften, zum Erhalt der Baugenehmigung in Form eines prüffähigen Konzeptes.
Flucht- und Rettungswegpläne
Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen als graphische Darstellung von Gebäuden jeglicher Art im Grundriss. Er dient zur Darstellung von Flucht- und Rettungswegen, Erste – Hilfe – Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe sowie die Regeln für das Verhalten im Brandfall und auch bei Unfällen. Sie werden nach den geltenden DIN – Normen (DIN ISO 23601, DIN 4844 Teil 2+3) und der Arbeitsstättenverordnung BGV A 8, ArbStättVO §4 (4), ASR A1.3) sowie weiterer Sonderbauvorschriften erstellt.
Feuerwehreinsatzpläne
Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen nach DIN 14 095. Die Feuerwehrpläne dienen der raschen Orientierung und für die Brandbekämpfung bzw. Rettungsmaßnahme in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Die Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr oder Brandschutzbehörde. Sie sollen als Einsatzunterlagen bei der Feuerwehr und zusätzlich an einem sicheren Ort am Einsatzobjekt bereitgehalten werden.
Brandschutzordnung
Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14 096 (Teile A, B und C). In ihnen findet man eine Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung wird durch das Baurecht und andererseits durch das Arbeitsstättenrecht geregelt.
SiGeKo
Leistungsspektrum Koordinator nach Baustellenverordnung
Planungsphase
Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
Koordination aller Maßnahmen
Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan gemäß RAB)
Übermittlung der Vorankündigung
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten (gemäß RAB)
Ausführungsphase
Laufende Kontrollen zur Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Koordination der Maßnahmen
Koordinierung der sicherheits- und gesundheitsschutztechnisch Zusammenarbeit der beteiligten Firmen auf der Baustelle
Überprüfung der Einhaltung der erstellen Maßnahmen durch die Beteiligten
Durchführung und Protokollierung von Sicherheitsbegehungen
Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Kontakt
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für vorbeugenden Brandschutz Schneider
Dipl. Ing. (FH) Dominik Schneider
Kalsing 12
93426 Roding